IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Andrea Houdek

Hälsbachweg 8

82335 Berg

 

Kontakt:

Telefon: 08151-5507890

E-Mail: andrea@houdek-grafik.de

 

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE185473641

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Hiscox Europe Underwriting Limited

Arnulfstraße 31

80636 München

Deutschland

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfah-ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

 

Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für grafische Dienstleistungen - Andrea Houdek, Stand Mai 2017

  

§1 Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über grafische Dienstleistungen und Beratungen zwischen Andrea Houdek und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

 

2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Andrea Houdek in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Andrea Houdek selbigen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Andrea Houdek und dem Auftraggeber zwecks der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

4.1 Die Vertragspartner tauschen gegenseitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden.

 

4.2 Die Vertragspartner fertigen Protokolle von jeder Besprechung an, in der wichtige Vereinbarungen, Freigaben und weitere Schritte Gegenstand des Gesprächs waren. Der Inhalt der Protokolle ist für beide Parteien verbindlich. Protokolle können auch mittels E-Mail erfolgen.

 

 

§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1. Jeder an Andrea Houdek erteilte Auftrag ist ein Urheber(werk)vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den (Werk)Leistungen gerichtet ist.

 

2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Andrea Houdek insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

 

3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Andrea Houdek weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Andrea Houdek, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt Andrea Houdeks Stundensatz für grafische Dienstleistungen und Beratung / Herstellung Print von 56  als vereinbart.

 

4. Andrea Houdek überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Andrea Houdek.

 

5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

6. Andrea Houdek hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Andrea Houdek zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Andrea Houdek 100% der vereinbarten Vergütung bzw. ihren Stundensatz für grafische Dienstleistungen und Beratung / Herstellung Print von 56  neben dieser als Schadensersatz verlangen. 

 

7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

7.1 Die in Vereinbarungen 2.1 bis 2.7 gelten nicht im Falle von ausschließlichen Reinzeichnungen und Layouts nach einer vom Kunden vorgegebenen CI (Corporate Identity) denen kein Entwurf von Andrea Houdek vorausgegangen ist, sondern ein freigegebener Entwurf oder die entsprechende CI vom Auftraggeber geliefert wurde.

 

7.2 Andrea Houdek ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.

 

 

§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus der jeweiligen Angebotsstellung zu Grunde. Die Preise sind in Euro angegeben. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

2. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte sowie für beratende Tätigkeiten und Projektbetreuung im Bereich Printmedien erfolgt auf der Grundlage von Andrea Houdeks Stundensatz für grafische Dienstleistungen und Beratung / Herstellung Print von 60 , sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

3. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Andrea Houdek berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprüngliche erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

4. Bei Zahlungsverzug kann Andrea Houdek Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

 

§4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend Andrea Houdeks Stundensatz für grafische Dienstleistungen und Beratung / Herstellung Print von 60  gesondert berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

2. Andrea Houdek ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Andrea Houdek entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Andrea Houdek abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Andrea Houdek im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Handmustern, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

§5 Abnahme

 

1. Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe des Werkes.

 

2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden sofern vom Auftraggeber keine CI vorgegeben wurde. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, sofern vom Auftraggeber keine CI vorgegeben wurde.

 

3. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens 5 Werktage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Andrea Houdek unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Abschluss der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.

 

4. Andrea Houdek wird die Beseitigung der Mängel nach erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Auftraggeber ein neues Werk zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitig und keine neuen hinzugekommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw. als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

 

5. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Andrea Houdek hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt etc.

 

1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Andrea Houdek zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

 

§7 Digitale Daten

 

1. Andrea Houdek ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

2. Andrea Houdek haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, Die Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.

 

 

§8 Freigabe, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

1. Vor Produktionsbeginn hat der Auftraggeber die Reinzeichnungen/Produktionsvorlagen/ Druckdaten etc. als fehlerfrei freizugeben.

 

2. Die Produktionsüberwachung durch Andrea Houdek erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Andrea Houdek berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Andrea Houdek haftet für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Andrea Houdek unentgeltlich einwandfreie Belege. Andrea Houdek ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten hinzuweisen.

 

 

§9 Gewährleistung

 

1. Andrea Houdek verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

1.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich an Andrea Houdek geltend zu machen. Danch gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

1.3 Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar.

 

1.4 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Andrea Houdek das Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

 

 

§10 Haftung

 

1. Andrea Houdek haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Andrea Houdek nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverlezung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Andrea Houdek gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Andrea Houdek kein Auswahlverschulden trifft. Andrea Houdek tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

 

3. Sofern Andrea Houdek selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Andrea Houdek zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

 

4. Der Auftraggeber stellt Andrea Houdek von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Andrea Houdek stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

 

6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung für Andrea Houdek.

 

7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Andrea Houdek nicht.

 

8. Alle Ansprüche gegen Andrea Houdek wegen eines Mangels verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

 

 

§11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit sofern kein Layout nach einer vom Auftraggeber vorgegebenen CI erstellt werden soll. In diesen Fall muss sich Andrea Houdek nach der vorgegebenen CI richten. Diese muß der Auftraggeber uneingeschränkt an Andrea Houdek herausgeben. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder aus subjektiven Verständnisgründen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Andrea Houdek behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Andrea Houdek eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Andrea Houdek übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Andrea Houdek von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

§12 Schlussbestimmungen

 

1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

 

3.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

 

3.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Andrea Houdek.